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Freibetrag auf Ihrem P-Konto erhöhen

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Wer im Falle einer Insolvenz einige Zeit mit einem P-Konto leben muss, sollte sich mit den Bedingungen gut auseinandersetzen. Die pfändungsfreie Summe von 1178,59 Euro kann man monatlich für sich selbst beanspruchen und muss keine Pfändung darüber befürchten. Wer einen Notgroschen sparen möchte, sollte dieses Vorhaben eher nicht auf dem Konto ausführen. Summen, die über den Monat hinaus nicht genutzt wurden, können auch der Pfändung unterliegen. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass man dem Gericht gegenüber immer rechenschaftspflichtig ist über das vorhandene Eigentum, ganz gleich, ob man es auf dem Konto oder im Portemonnaie hat.

Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen

Der Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto kann erhöht werden. Dazu ist eine Antragstellung mit Begründung nötig. Diesen Antrag stellt man an das Insolvenzgericht. Der Freibetrag ist für weitere Personen, die im Haushalt leben zu erhöhen oder für Mehrbedarfe des Betroffenen, die durch Behinderung oder chronische Erkrankungen entstehen. Ob man auf Antrag und Begründung hin die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages bekommt, entscheidet aber das Gericht. Es bleiben dann Rechtsmittel wie Widerspruch oder Klage gegen den Beschluss. Dazu kann man einen Rechtsanwalt einsetzen, dessen Kosten über die Gerichtskostenbeihilfe getragen werden.
Man kann aber auch überlegen, ob sich das lohnt. Denn die weitere im Haushalt lebende Person könnte auch selbst ein Konto einrichten. Die Kosten für weitere im Haushalt lebende Personen trennt man am besten vom Insolvenzgeschehen ab, sofern das möglich ist. Eine Buchführung über gemeinsame Kosten und getrennte Kosten ist wirkungsvoll, wenn es doch einmal um den Nachweis geht, wer welche Kosten trägt. Den P-Konto Freibetrag erhöhen ist also nicht die einzige Möglichkeit, um die Bezahlung von Rechnungen über das Konto sicherzustellen. Eine Trennung der Finanzen der beteiligten Personen empfiehlt sich schon aus Gründen der Nachweispflicht und aus Gründen der finanziellen Sicherheit für die nicht betroffenen Personen. Mehr zu dem Thema kann unter: https://www.weg-adresse.com/p-konto-freibetrag/ nachgelesen werden.

Aufmerksamkeit erfordert die gesamte Rechnungszahlung

Man muss auf die Zahlung der Rechnungen achten, die neu anfallen. Die pünktliche Überweisung ist wichtig um weitere Schwierigkeiten zu vermeiden. Das Insolvenzgericht prüft die gesamte finanzielle Situation des Schuldners. Mit neu anfallenden Verpflichtungen sollte man vorsichtig sein und die Begleichung großer Summen am besten auf Ratenzahlung vereinbaren. Mit dem Eintrag im Schufa-Register kann man viele Dinge nicht mehr so leicht organisieren. Man bekommt keinen Zugang zu einem Giro-Konto mit Dispositionskredit und darf nur mit einem Bürgerkonto arbeiten, das ausschließlich mit positiven Zahlen Überweisungen und Kartenzahlungen erlaubt. Lassen Sie sich hier individuell beraten und finden Sie eine passende Lösung.
Eine Ratenzahlung beim Autokauf oder beim Kauf von Möbeln ist auch nicht möglich. Außerdem sind Anbieter von Mobilfunktelefonie und mobilem Internet nicht bereit einen Vertrag mit dem in der Schufa eingetragenen Schuldner einzugehen. Wer trotzdem Telefon oder Internet neu einrichten muss, sollte schnell handeln nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder sich ein Prepaid-Angebot Telefonie und Internet holen. Eine gute Wahl ist beispielsweise das Angebot von Aldi-Talk.